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"Zwickelerlaß" 1932
Eine neue Badeordnung wird 1932 erlassen, die unter der Bezeichnung "Zwickel-Erlaß" Hohn erntet:. "Frauen dürfen nur dann öffentlich baden, falls sie einen Badeanzug tragen, der Brust und Leib an der Vorderseite des Oberkörpers vollständig bedeckt, unter den Armen fest anliegt sowie mit angeschnittenen Beinen und einem Zwickel versehen ist [...] Männer dürfen öffentlich nur baden, falls sie wenigstens eine Badehose tragen, die mit angeschnittenen Beinen und einem Zwickel versehen ist.".
Sachgruppe:
Sozialgeschichte
Weiterer thematischer Bezug zu:
Biographisch bedeutsam für:
Verzeichnet als:
Erwähnung in Bild und Text (in allen drei Zeitschr.) (19)