-
Aufwertungsgesetz 1925
Hypotheken- und andere Schulden werden aufgewertet bzw. der neuen Währung angepaßt, damit sich Verbindlichkeiten nicht durch die Währungsreform von selbst erledigen.
Sachgruppe:
Siehe auch:
Verzeichnet als:
Erwähnung in Bild und Text (in allen drei Zeitschr.) (14)