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Aufwertungsgesetz 1925
Hypotheken- und andere Schulden werden aufgewertet bzw. der neuen Währung angepaßt, damit sich Verbindlichkeiten nicht durch die Währungsreform von selbst erledigen.
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Einschmelzen der Denkmale und Glocken
Sachgruppe:
Siehe auch:
Weiterer thematischer Bezug zu:
Verzeichnet als:
Erwähnung in Bild und Text (in allen drei Zeitschr.) (9)