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Volksbegehren / Volksentscheid
Nach § 73 der Weimarer Verfassung hat die Bevölkerung durch Volksentscheide die Möglichkeit, direkt auf die Gesetzgebung Einfluß zu nehmen.
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»Würzburger Stein Auslese«
Berlin 1931.
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Harper & Bros.
Verlag, New York.
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"Der Gymnasialprofessor" / Akademisches
Professoren sind so weltfremd wie die Gegenstände ihrer Interessen. Vornehmlich gilt dies für Altphilologen, die kein Verständnis für Schüler aufbringen und deshalb kein Mitleid verdienen.
Sachgruppe:
Mentalitätskritik / Gesellschaftsklischee
Siehe auch:
Kulturpolitik / Bildungspolitik
Verzeichnet als:
Erwähnung in Bild und Text (in allen drei Zeitschr.) (133)