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Affäre Eulenburg / Liebenberger Kreis / Eulenburg-Prozeß
Eine der gravierendsten Affären zur Zeit des Kaiserreichs. 27.4.1907: Maximilan Harden wirft in einer Artikelserie seiner Zeitschrift "Die Zukunft" dem Kaiser vor, sich mit einer zweifelhaften Hofkamarilla zu umgeben. Vor allem Eulenburg wirft er schlechten politischen Einfluß vor und bezichtigt ihn und weitere hochgestellte Persönlichkeiten homosexueller Beziehungen, die in der "Adlervilla" am Starnberger See ausgetragen würden. Die an der Affäre Beteiligten werden unter dem Namen "Liebenberger Kreis" oder "Hofkamarilla" gehandelt. Eulenburg muß sich in drei Prozessen verteidigen, die ihm keine Verfehlung nachweisen, ihn aber endgültig diskreditieren. 20.4.1909 wird Harden wegen "übler Nachrede" zu einer Geldstrafe verurteilt. In einem weiteren Prozeß beeiden der Milchhändler Georg Riedel und der Fischer Jakob Ernst, mit Eulenburg homosexuell verkehrt zu haben. Eulenburg wird 1908 wegen Meineids angeklagt.
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Essener Meineidsprozesse 1895, 1911
Versuch, den Bergarbeiterverband im Ruhrgebiet entscheidend zu schwächen: sieben führende Mitglieder des Bergarbeiterverbands werden in diesem Prozeß (14.-17.8.1895) aufgrund eines Meineids seitens der Polizei zu hohen Zuchthausstrafen verurteilt. Am 3.2.1911 muß das Urteil annulliert werden, weil der Meineid auffliegt.
Sachgruppe:
Justizaffären / Polizeiaffären
Siehe auch:
Verzeichnet als:
Erwähnung in Bild und Text (»Simpl.« und »Jacob«) (12)