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Nürnberger Gesetze / Ariergesetze / "Mischehen"
Der "kleine Arierschein" genügt zunächst für staatliche Funktionsträger. Eheschließungen werden nur nach einer ärztlichen Untersuchung erlaubt, die "erbgesunden" Nachwuchs gewährleisten soll. Ab 1935 gilt das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre". Eheschließungen zwischen "Ariern“ und Juden werden ebenso wie außereheliche Bindungen als "Rassenschande" gebrandmarkt und unter Strafe gestellt.
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Detektei Argus
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Darmstadt
Sachgruppe:
Städte und Gemeinden im Reichsgebiet
Siehe auch:
Weiterer thematischer Bezug zu:
Verzeichnet als:
Erwähnung in Bild und Text (in allen drei Zeitschr.) (19)