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Aufwertungsgesetz 1925
Hypotheken- und andere Schulden werden aufgewertet bzw. der neuen Währung angepaßt, damit sich Verbindlichkeiten nicht durch die Währungsreform von selbst erledigen.
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Erlangen
Sachgruppe:
Städte und Gemeinden im Reichsgebiet
Weiterer thematischer Bezug zu:
Verzeichnet als:
Erwähnung im Text (»Simpl.« und »Jugend«) (7)