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Bundesrat (1871-1918), Reichsrat (1919-1933)
Oberstes Reichsorgan (nur theoretisch, nicht faktisch), Gesetzgebung und bestimmte Beschlüsse des Kaisers unterliegen der Zustimmung. Vertretung der 25 Länder unter Vorsitz des Reichskanzlers. Vertreter werden von den Landesregierungen entsandt. Zahl der Vertreter hängt von der jeweiligen Einwohnerzahl ab.
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»Ballade in Kräh-Dur. Ein heiterer Roman«
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"Der Gymnasialprofessor" / Akademisches
Professoren sind so weltfremd wie die Gegenstände ihrer Interessen. Vornehmlich gilt dies für Altphilologen, die kein Verständnis für Schüler aufbringen und deshalb kein Mitleid verdienen.
Sachgruppe:
Mentalitätskritik / Gesellschaftsklischee
Siehe auch:
Kulturpolitik / Bildungspolitik
Verzeichnet als:
Erwähnung in Bild und Text (in allen drei Zeitschr.) (133)