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Ausnahmegesetze / Republikschutzgesetze
1894 in Frankreich und Italien nach anarchistischen Attentaten erlassen. Am 18.7.1922 werden Ausnahmegesetze im Deutschen Reich gegen die Stimmen der KPD, DNVP und BVP beschlossen. Ziel ist der Kaltstellung monarchistischer Bestrebungen. Bayern sieht in dem Inkrafttreten einen Eingriff in seine Hoheitsrechte und erläßt eine eigene Notverordnung. Sept. 1923 wird der Vollzug des Republikschutzgesetzes in Bayern ausgesetzt. Grund sind die Zusammenstöße zwischen Rechts- und Linksradikalen. Gesetz "zum Schutz der Republik" im Juli 1929 außer Kraft.
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Jerusalem
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»Johann Christof«
Frankfurt /M. 1920.
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Bolo-Prozeß
1918, Weitergehendes dazu nicht ermittelt.
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Wahlkampf
Die Öffentlichkeit gewöhnt sich offenbar nur schwer an wortgewaltiige Eigenwerbungen der Parteien und bleibt grundsätzlich mißtrauisch. In Bayern wird eine Verordnung erlassen, die immerhin das Tragen von Waffen im Wahlkampf verbietet.
Sachgruppe:
Mentalitätskritik / Gesellschaftsklischee
Siehe auch:
Wahlen, Regierungsbildungen
Verzeichnet als:
Erwähnung in Bild und Text (in allen drei Zeitschr.) (104)