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Volksbegehren / Volksentscheid
Nach § 73 der Weimarer Verfassung hat die Bevölkerung durch Volksentscheide die Möglichkeit, direkt auf die Gesetzgebung Einfluß zu nehmen.
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Carl Severing
Wiki GND(*1.6.1875 Heford †23.7.1952 Bielefeld)
Personengruppe:
dt. Politiker
Staatsämter/Titel:
Mitglied der Reichsregierung:
Delegiert:
Reichstag (Kaiserreich / Weimarer Republik)
Parteizugehörig oder polit. Nähe zu:
Verzeichnet als:
Erwähnung in Bild und Text (in allen drei Zeitschr.) (47)