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»Aida«
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Zensur / Redefreiheit / Pressefreiheit / § 118
Wiki GNDDie Verfassung von 1849 garantiert die Meinungsfreiheit als Grundrecht. § 118 wird jedoch durch den Zusatz"zur Bekämpfung von Schmutz- und Schundliteratur" erweitert. So wird faktisch die Verbreitung unliebsamer Schriften unterbunden (S.a. lex Heinze). Man versucht, das Zeugnisverweigerungsrecht der Presse durch Zeugniszwang aufzuheben. Nov. 1923 werden alle sozialdemokratischen und kommunistischen Zeitungen in Bayern verboten.
Sachgruppen:
Politische Zeitgeschichte
Justizgeschichte
Siehe auch:
Presse / Journalismus
Weitere thematische Beziehungen zu:
"Volksbund zur Bekämpfung des Schmutzes in Wort und Bild" GND
Letzter Widerstand nach "Gleichschaltung" und "Machtergreifung" Wiki
Biographisch bedeutsam für:
Verzeichnet als:
Erwähnung in Bild und Text (in allen drei Zeitschr.) (362)