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»Deutscher Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischer Staats-Anzeiger«
1871-1918, Amtliches Mitteilungsblatt des Deutschen Reichs.
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Volksbegehren / Volksentscheid
Wiki GNDNach § 73 der Weimarer Verfassung hat die Bevölkerung durch Volksentscheide die Möglichkeit, direkt auf die Gesetzgebung Einfluß zu nehmen.
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Erwähnung in Bild und Text (in allen drei Zeitschr.) (10)