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Kriegsschuldfrage
Wird bereits während des Ersten Weltkrieges national und international diskutiert; 1919 wird ein erster parlamentarischer Untersuchungsausschuß zu der Frage eingesetzt. In Artikel 231 des Versailler Vertrages wird die Kriegsschuld allein dem Deutschen Reich in seiner Gesamtheit zugesprochen. 29.8.1924 erklärt die Reichsregierung, daß sie die Zuweisung der Kriegsschuld im Versailler Vertrag nicht anerkennt.
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Versailler Verträge / Präliminarfriedensvertrag 1919
Beginn 18.1.1919 in Versailles. Vorsitz übernimmt Clemenceau. Die Mittelmächte sind nicht zugelassen - 32 Nationen nehmen teil. Ende am 28.7. 1919.
Sachgruppen:
Politische Zeitgeschichte
Kriegsgeschichte / Konfliktverlauf
Weitere thematische Beziehungen zu:
Biographisch bedeutsam für:
Verzeichnet als:
Erwähnung in Bild und Text (in allen drei Zeitschr.) (181)